Standesamt Wörth an der Donau

Anschrift

Standesamt Wörth an der Donau
Rathausplatz 1
93086 Wörth an der Donau


Mail:
standesamt@woerth-donau.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wörth an der Donau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@woerth-donau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wörth an der Donau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wörth an der Donau

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine erklärte, vorwiegend zulässig zugestandene, untermauerte Kennzeichung einer Beziehung gemeinsamer Einzelnen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Wörth an der Donau anmelden und die dafür notwendigen Nachweise. beziehen. Generell sollten Sie selber bei der Behörde in Wörth an der Donau erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Wörth an der Donau. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit voranzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Wörth an der Donau angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

Stammen Sie aus dem Ausland?

Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten feststellen und einen fixen Tag für die Eheschließung festlegen.

Unterlagen

Nach den Regelungen sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen:

 Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Wörth an der Donau beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wörth an der Donau schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Wörth an der Donau

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis
Regensburg

Höhe
335 m ü. NHN

Fläche
52,24 km2

Einwohner
4930 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
94 Einwohner je km2

Postleitzahl
93086

Vorwahl
09482

KFZ Kennzeichen
R

Gemeindeschlüssel
09 3 75 210

Bürgermeister
Josef Schütz[2] (CSU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Wörth an der Donau

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Standesamt - Stadtgeschichte

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