Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Schönbrunn i.Steigerwald. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald Geburtsurkunde verbindlich die Geburt einer Person in Schönbrunn i.Steigerwald und beinhaltet relevante Daten wie Personenname, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald

Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald
Hauptstraße 1-3
96138 Burgebrach


Mail:
standesamt@schoenbrunn-i-steigerwald.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoenbrunn-i-steigerwald.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Schönbrunn i.Steigerwald geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige wenige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Schönbrunn i.Steigerwald die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Formen von Geburtsdokumenten, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Schönbrunn i.Steigerwald einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck werden meistens persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald

Definition

Eine Heirat beschreibt eine amtliche, meistenteils rechtens erlaubte, verankerte Grundlage einer Vereinigung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald anmelden und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Generell müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Schönbrunn i.Steigerwald erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Schönbrunn i.Steigerwald antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andere Unterlagen gefordert sein! Das Standesamt in Schönbrunn i.Steigerwald ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schönbrunn i.Steigerwald zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Schönbrunn i.Steigerwald

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Schönbrunn i.Steigerwald auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Schönbrunn i.Steigerwald

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Burgebrach.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Bayern: