Allgemeine Informationen zu Standesämtern

Standesämter in Deutschland sind staatliche Einrichtungen, die für die formelle Dokumentation und Registrierung bedeutender persönlicher Ereignisse im Leben der Bürger zuständig sind. Dazu gehören Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle. Sie stellen offizielle Urkunden aus, führen Trauungen durch und sind die erste Anlaufstelle für bürokratische Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Personenstand. Standesämter dienen somit als wichtige Schnittstelle zwischen dem Staat und den Bürgern, indem sie die rechtliche Grundlage für viele Aspekte des persönlichen und sozialen Lebens legen

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Wer kann Personenstandsurkunden beantragen?

Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. (Siehe § 62 PStG) Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. 

In besonderen Fällen (Adoption, Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz) sowie bei evtl. Sperrvermerken ist der Personenkreis, der die Ausstellung von Personenstandsurkunden verlangen kann, eingeschränkt. 

Ein rechtliches Interesse, das gegenüber dem Standesbeamten glaubhaft gemacht werden muss, liegt vor, wenn die Urkunde zur Verfolgung eigener Rechtsinteressen, z. B. für die Dokumentation eines Erbscheinantrages, benötigt wird. Dagegen wird nach laufender Rechtsprechung etwa für Zwecke der Familienforschung nur ein berechtigtes Interesse anerkannt.

Es handelt sich hier um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Dienstleisters. Rückfragen vom Standesamt sind möglich. In einigen Fällen verlangt das zuständige Standesamt einen Identitätsnachweis (z. B. Kopie Personalausweis). Sie erhalten die bestellte/n Urkunde/n immer per Post.

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