Standesamt Simbach a.Inn Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie bedeutenden Informationen zur Standesamt Simbach a.Inn Geburtsurkunde. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Simbach a.Inn gesetzlich die Geburt einer Person in Simbach a.Inn und beinhaltet entscheidende Daten wie Personenname, Geburtszeitpunkt, Ort der Geburt sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Simbach a.Inn

Standesamt Simbach a.Inn
Postfach 1106
84353 Simbach a.Inn


Mail:
standesamt@simbach-a-inn.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Simbach a.Inn Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Simbach a.Inn Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Simbach a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@simbach-a-inn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Simbach a.Inn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Simbach a.Inn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Simbach a.Inn
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Simbach a.Inn
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Simbach a.Inn
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Simbach a.Inn

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Simbach a.Inn geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Simbach a.Inn beantragen.

Anbei mehrere allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Simbach a.Inn die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedene Arten von Geburtsdokumenten, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Simbach a.Inn eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Simbach a.Inn

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine anerkannte, meistenteils rechtens zulässige, verankerte Grundlage eines Verbunds zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Simbach a.Inn einleiten und die hierbei notwendigen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell im Simbach a.Inn auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Simbach a.Inn sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original eingereicht werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Simbach a.Inn beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.