Standesamt Eging a.See

Anschrift

Standesamt Eging a.See
Prof.-Reiter-Straße 2
94535 Eging a.See


Mail:
standesamt@eging-a-see.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eging a.See vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eging-a-see.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eging a.See.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eging a.See

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Eging a.See geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Eging a.See beantragen.

Im Folgenden sind mehrere allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt die Behörde in Eging a.See die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Versionen der Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird zu vielfältige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Eging a.See eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eging a.See

Definition

Eine Hochzeit definiert eine amtliche, meistens zulässig erlaubte, untermauerte Bestätigung eines Beisammenseins beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Eging a.See anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Eging a.See vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Eging a.See stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Eging a.See zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.