Standesamt Neuried (Bayern)

Anschrift

Standesamt Neuried (Bayern)
Hainbuchenring 9-11
82061 Neuried


Mail:
standesamt@neuried.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuried (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuried.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuried (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuried (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Neuried (Bayern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Neuried (Bayern) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Normalerweise besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Neuried (Bayern) die Urkunde aus. Es gibt verschiedenartige Sorten der Geburtsnachweisen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Neuried (Bayern) eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neuried (Bayern)

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine erklärte, zumeist juristisch legale, gefestigte Basis einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Neuried (Bayern) anzeigen und die dazu relevanten Papiere holen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Neuried (Bayern) antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Neuried (Bayern) sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Standesamt in Neuried (Bayern) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neuried (Bayern) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.