Standesamt Bolsterlang

Anschrift

Standesamt Bolsterlang
Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu


Mail:
standesamt@bolsterlang.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bolsterlang vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bolsterlang.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bolsterlang.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bolsterlang

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Bolsterlanggeboren wurden, beim Standesamt Bolsterlang beantragt werden.

Im Folgenden sind zahlreiche generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Bolsterlang die Urkunde aus. Es finden sich diverse Versionen der Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet für unterschiedliche Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Bolsterlang eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür werden üblicherweise persönliche Daten und ein Ausweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bolsterlang

Definition

Eine Verehelichung bildet eine amtliche, meistenteils gerecht statthafte, untermauerte Form eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung bei der Behörde in Bolsterlang anmelden und die hierfür unerlässlichen Dokumente holen. Unbedingt müssen Sie selbst im Bolsterlang auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Das Amt in Bolsterlang klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.