Standesamt Bergkirchen

Anschrift

Standesamt Bergkirchen
Postfach 8
85230 Bergkirchen


Mail:
standesamt@bergkirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bergkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bergkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bergkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bergkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Bergkirchengeboren wurden, beim Standesamt Bergkirchen beantragt werden.

Anbei zahlreiche grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht die Behörde in Bergkirchen die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Formen von Geburtsurkunden, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird verwendet für vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Bergkirchen einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bergkirchen

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine erklärte, zumeist juristisch rechtmäßige, belegte Erklärung eines Verbunds von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Amt in Bergkirchen erklären und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig im Bergkirchen antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Bergkirchen sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Bergkirchen informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bergkirchen zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.