Standesamt Frauenau

Anschrift

Standesamt Frauenau
Rathausplatz 4
94258 Frauenau


Mail:
standesamt@frauenau.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frauenau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@frauenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frauenau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Frauenau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Frauenaugeborene Personen beim Standesamt Frauenau zu beantragen.

Anbei zahlreiche Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Generell vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamtsbüro Frauenau die Urkunde aus. Es gibt verschiedenartige Versionen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet bei verschiedene bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Frauenau einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Frauenau

Definition

Eine Ehe bildet eine erklärte, gewöhnlich legitim geregelte, untermauerte Basis einer Bindung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Verehelichung beim Standesamt Frauenau anmelden und die hierfür wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst im Frauenau auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Frauenau sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Frauenau informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Frauenau zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.