Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Berg b.Neumarkt i.d.OPf.. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Berg b.Neumarkt i.d.OPf. formell die Geburt einer Person in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. und beinhaltet relevante Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Herrnstraße 1
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.


Mail:
standesamt@berg-b-neumarkt-i-d-opf.de

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Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@berg-b-neumarkt-i-d-opf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. geboren sind.

Im Folgenden sind ein paar grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Berg b.Neumarkt i.d.OPf. die Urkunde aus. Es gibt verschiedene Typen von Geburtsurkunden, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird bei diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine begründete, weitgehend gesetzlich legale, gefestigte Erklärung einer Vereinigung mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. aufnehmen und die dazu wichtigen Papiere erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dazu einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Hochzeit amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.