Standesamt Kleinsendelbach

Anschrift

Standesamt Kleinsendelbach
Sebalder Straße 12
91077 Dormitz


Mail:
standesamt@kleinsendelbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kleinsendelbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kleinsendelbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kleinsendelbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kleinsendelbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Kleinsendelbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Kleinsendelbach geboren sind.

Hier einige einige wenige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt die Behörde in Kleinsendelbach das Dokument aus. Es existieren unterschiedliche Typen der Geburtsnachweisen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird zu verschiedene bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Kleinsendelbach eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kleinsendelbach

Definition

Eine Trauung beschreibt eine anerkannte, meistens rechtens rechtmäßige, belegte Basis einer Bindung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt in Kleinsendelbach anmelden und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Prinzipiell müssen Sie persönlich im Kleinsendelbach vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Kleinsendelbach sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten notwendig sein! Das Standesamt in Kleinsendelbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kleinsendelbach schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Kleinsendelbach

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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