Standesamt Taufkirchen (Vils) Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie bedeutenden Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Taufkirchen (Vils). Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Taufkirchen (Vils) Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Taufkirchen (Vils) und beinhaltet bedeutende Daten wie Vor- und Nachname, Tag der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Taufkirchen (Vils)

Standesamt Taufkirchen (Vils)
Rathausplatz 1
84416 Taufkirchen (Vils)


Mail:
standesamt@taufkirchen-vils.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Taufkirchen (Vils) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Taufkirchen (Vils) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Taufkirchen (Vils) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@taufkirchen-vils.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Taufkirchen (Vils).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Taufkirchen (Vils)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Taufkirchen (Vils)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Taufkirchen (Vils)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Taufkirchen (Vils)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Taufkirchen (Vils)

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Taufkirchen (Vils) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Taufkirchen (Vils) beantragen.

Hier sind einige grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Taufkirchen (Vils) das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Typen von Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird bei verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Taufkirchen (Vils) eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Taufkirchen (Vils)

Definition

Eine Verehelichung bildet eine anerkannte, zumeist zulässig zulässige, untermauerte Bestätigung einer Vereinigung von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Taufkirchen (Vils) einleiten und die dazu erforderlichen Papiere beziehen. Generell müssen Sie persönlich im Taufkirchen (Vils) vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür viele Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Taufkirchen (Vils) berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.