Standesamt Bolsterlang

Anschrift

Standesamt Bolsterlang
Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu


Mail:
standesamt@bolsterlang.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bolsterlang vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bolsterlang.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bolsterlang.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bolsterlang

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Bolsterlanggeborene Personen beim Standesamt Bolsterlang zu beantragen.

Anbei ein paar Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Bolsterlang die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Arten der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Bolsterlang eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bolsterlang

Definition

Eine Trauung benennt eine behördliche, gewöhnlich juristisch geregelte, untermauerte Kennzeichung eines Beisammenseins von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Bolsterlang einleiten und die dazu notwendigen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie direkt im Bolsterlang vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Bolsterlang antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Abzüge sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Bolsterlang stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bolsterlang zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.