Standesamt Flintsbach a.Inn Geburtsurkunde

Hier finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Flintsbach a.Inn. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Flintsbach a.Inn Geburtsurkunde verbindlich die Geburt einer Person in Flintsbach a.Inn und beinhaltet wichtige Daten wie Bezeichnung, Geburtsdatum, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Flintsbach a.Inn

Standesamt Flintsbach a.Inn
Kirchstraße 9
83126 Flintsbach a.Inn


Mail:
standesamt@flintsbach-a-inn.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Flintsbach a.Inn Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Flintsbach a.Inn Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Flintsbach a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@flintsbach-a-inn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Flintsbach a.Inn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Flintsbach a.Inn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Flintsbach a.Inn
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Flintsbach a.Inn
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Flintsbach a.Inn
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Flintsbach a.Inn

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Flintsbach a.Inn geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Flintsbach a.Inn eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamt Flintsbach a.Inn die Urkunde aus. Es existieren verschiedene Typen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt bei diverse Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Flintsbach a.Inn eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Flintsbach a.Inn

Definition

Eine Ehe bildet eine anerkannte, vorwiegend rechtens geregelte, festgemachte Grundlage eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Flintsbach a.Inn einleiten und die dazu erforderlichen Nachweise. besorgen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim Standesamt Flintsbach a.Inn auftreten. Ist einer der beiden verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Flintsbach a.Inn sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für das Recht der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Trauamt in Flintsbach a.Inn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.