Standesamt Aschau a.Inn

Anschrift

Standesamt Aschau a.Inn
Hauptstraße 4
84544 Aschau a.Inn


Mail:
standesamt@aschau-a-inn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aschau a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@aschau-a-inn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aschau a.Inn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Aschau a.Inn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Aschau a.Inn geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Aschau a.Inn beantragen.

Hier sind einige wenige allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamt Aschau a.Inn die Urkunde aus. Es finden sich verschiedene Sorten der Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Aschau a.Inn eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Aschau a.Inn

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine amtliche, meistenteils gerecht geregelte, gefestigte Bestätigung einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung beim Amt in Aschau a.Inn anmelden und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig im Aschau a.Inn vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Trauamt in Aschau a.Inn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Aschau a.Inn schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.