Standesamt Essenbach

Anschrift

Standesamt Essenbach
Postfach 1153
84049 Essenbach


Mail:
standesamt@essenbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Essenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@essenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Essenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Essenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Essenbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Essenbach geboren sind.

Im Folgenden sind einige wenige allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Essenbach die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Formen der Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Essenbach eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Essenbach

Definition

Eine Vermählung bildet eine bewiesene, meistens gesetzlich rechtmäßige, gestärkte Begründung eines Verbunds zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Essenbach aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere erhalten. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Essenbach vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Trauamt in Essenbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Essenbach zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.