Standesamt Klingenberg am Main

Anschrift

Standesamt Klingenberg am Main
Wilhelmstraße 12
63911 Klingenberg am Main


Mail:
standesamt@klingenberg-main.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Klingenberg am Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@klingenberg-main.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Klingenberg am Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Klingenberg am Main

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine bewiesene, überwiegend gerecht statthafte, verankerte Grundlage eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat beim Standesamt in Klingenberg am Main anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente holen. Prinzipiell sollten Sie selber beim Standesamt Klingenberg am Main vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er den anderen durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
 

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim Standesamt Klingenberg am Main. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Trauung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten in Klingenberg am Main angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland separiert, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.

 

Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

In diesen Fällen ist eine Verehelichung. unmöglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

Stammen Sie von einem anderen Land?

Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

Unterlagen

Erfahrungsgemäß sind folgende Bescheinigungen vorzuzeigen:

 Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Standesamt in Klingenberg am Main beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Klingenberg am Main schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Klingenberg am Main

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Miltenberg

Höhe
128 m ü. NHN

Fläche
21,13 km2

Einwohner
6253 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
296 Einwohner je km2

Postleitzahl
63911

Vorwahl
09372

KFZ Kennzeichen
MIL, OBB

Gemeindeschlüssel
09 6 76 134

Bürgermeister
Ralf Reichwein[2] (CSU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Klingenberg am Main

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