Standesamt Berg (Franken) Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Berg (Franken). Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Berg (Franken) amtlich die Geburt einer Person in Berg (Franken) und beinhaltet bedeutende Daten wie Name, Tag der Geburt, Geburtslocation sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Berg (Franken)

Standesamt Berg (Franken)
Kirchplatz 2
95180 Berg


Mail:
standesamt@berg-franken.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Berg (Franken) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Berg (Franken) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berg (Franken) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@berg-franken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berg (Franken).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berg (Franken)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Berg (Franken)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Berg (Franken)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Berg (Franken)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Berg (Franken)

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Berg (Franken) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Berg (Franken) beantragen.

Im Weiteren sind verschiedene allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Berg (Franken) die Urkunde aus. Man unterscheidet diverse Sorten der Geburtsnachweisen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt zu diverse administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Berg (Franken) eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck werden meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berg (Franken)

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine erklärte, meistenteils rechtlich legale, festgemachte Form eines Beisammenseins beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Berg (Franken) erklären und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim Amt in Berg (Franken) vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andere Belege gefordert sein! Ihr Trauamt in Berg (Franken) berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.