Standesamt Hohenlinden Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie bedeutenden Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Hohenlinden. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Hohenlinden formell die Geburt einer Person in Hohenlinden und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Geburtszeitpunkt, Ort der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Hohenlinden

Standesamt Hohenlinden
Rathausplatz 1
85664 Hohenlinden


Mail:
standesamt@hohenlinden.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Hohenlinden Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Hohenlinden Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohenlinden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hohenlinden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohenlinden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hohenlinden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Hohenlinden
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Hohenlinden
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Hohenlinden
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Hohenlinden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Hohenlinden geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Hohenlinden beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Hohenlinden das Dokument aus. Es finden sich verschiedene Typen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt für diverse bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Hohenlinden eine neue Urkunde anfordern. Dafür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hohenlinden

Definition

Eine Trauung benennt eine anerkannte, zumeist gerecht legale, gefestigte Form eines Beisammenseins beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Hohenlinden anmelden und die dafür relevanten Nachweise. beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Hohenlinden erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Hohenlinden berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hohenlinden schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.