Standesamt Markt Rettenbach Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Markt Rettenbach. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Markt Rettenbach gesetzlich die Geburt einer Person in Markt Rettenbach und beinhaltet bedeutende Daten wie Namensangabe, Geburtstag, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Markt Rettenbach

Standesamt Markt Rettenbach
Ottobeurer Straße 10
87733 Markt Rettenbach


Mail:
standesamt@markt-rettenbach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Markt Rettenbach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Markt Rettenbach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Markt Rettenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@markt-rettenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Markt Rettenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Markt Rettenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Markt Rettenbach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Markt Rettenbach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Markt Rettenbach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Markt Rettenbach

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Markt Rettenbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Markt Rettenbach beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamtsbüro Markt Rettenbach die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Arten der Geburtsdokumenten, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Markt Rettenbach einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Markt Rettenbach

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine erklärte, weitgehend gerecht statthafte, belegte Begründung einer Vereinigung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung bei der Behörde in Markt Rettenbach erklären und die hierbei unerlässlichen Papiere holen. Unbedingt müssen Sie offiziell bei der Behörde in Markt Rettenbach vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Schreiben gefordert sein! Ihr Amt in Markt Rettenbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Markt Rettenbach zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.