Standesamt Oberneukirchen

Anschrift

Standesamt Oberneukirchen
Monhamer Weg 1
84570 Polling


Mail:
standesamt@oberneukirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberneukirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberneukirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberneukirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberneukirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Oberneukirchen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Oberneukirchen eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind verschiedene generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Oberneukirchen das Dokument aus. Es gibt verschiedene Kategorien von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht zu vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Oberneukirchen eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberneukirchen

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine amtliche, meistenteils legitim zulässige, festgemachte Begründung einer Vereinigung von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat bei der Behörde in Oberneukirchen einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Generell müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Oberneukirchen auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen wichtig sein! Das Standesamt in Oberneukirchen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.