Standesamt Parkstein
Anschrift
Standesamt Parkstein
Naabstraße 5
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Mail: standesamt@parkstein.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Parkstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@parkstein.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Parkstein.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Parkstein
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Parksteingeborene Personen beim Standesamt Parkstein zu beantragen.
Im Folgenden sind mehrere allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Parkstein die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Arten von Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu diverse Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Wenn das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Parkstein eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden normalerweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Parkstein
Definition
Eine Heirat bestimmt eine behördliche, zumeist gesetzlich statthafte, untermauerte Erklärung einer Verbindung von paarigen Menschen.
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Verehelichung beim Standesamt in Parkstein einleiten und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu holen. Unbedingt sollten Sie offiziell im Parkstein antreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Parkstein antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Parkstein informiert Sie gerne!
Fristen
Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Parkstein
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Parkstein auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Neustadt a.d.Waldnaab.
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