Standesamt Ebersdorf b.Coburg

Anschrift

Standesamt Ebersdorf b.Coburg
Postfach 1230
96234 Ebersdorf b.Coburg


Mail:
standesamt@ebersdorf-b-coburg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ebersdorf b.Coburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ebersdorf-b-coburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ebersdorf b.Coburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ebersdorf b.Coburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Ebersdorf b.Coburg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ebersdorf b.Coburg geboren sind.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können auch die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Ebersdorf b.Coburg die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedene Versionen von Geburtsurkunden, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Falls die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Ebersdorf b.Coburg einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ebersdorf b.Coburg

Definition

Eine Vermählung definiert eine bewiesene, vorwiegend gerecht zulässige, festgemachte Grundlage einer Verbindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Standesamt Ebersdorf b.Coburg einleiten und die hierbei notwendigen Papiere erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Ebersdorf b.Coburg antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise relevant sein! Das Amt in Ebersdorf b.Coburg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Ebersdorf b.Coburg schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.