Standesamt Arnschwang

Anschrift

Standesamt Arnschwang
Kirchgasse 10
93473 Arnschwang


Mail:
standesamt@arnschwang.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Arnschwang vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@arnschwang.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Arnschwang.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Arnschwang

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Arnschwanggeborene Personen beim Standesamt Arnschwang zu beantragen.

Anbei verschiedene allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Arnschwang die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Versionen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Arnschwang eine neue Urkunde anfordern. Dafür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Arnschwang

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine dokumentierte, vorwiegend juristisch rechtmäßige, untermauerte Grundlage eines Verbunds zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Arnschwang aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Arnschwang antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere notwendig sein! Das Amt in Arnschwang berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.