Standesamt Großkarolinenfeld

Anschrift

Standesamt Großkarolinenfeld
Karolinenplatz 12
83109 Großkarolinenfeld


Mail:
standesamt@grosskarolinenfeld.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großkarolinenfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grosskarolinenfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großkarolinenfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großkarolinenfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Großkarolinenfeld ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Großkarolinenfeld geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, jedoch können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Großkarolinenfeld die Urkunde aus. Es existieren variantenreiche Versionen von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet bei verschiedene administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Großkarolinenfeld eine neue Urkunde ersuchen. Dafür werden gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großkarolinenfeld

Definition

Eine Trauung definiert eine dokumentierte, vorwiegend gesetzlich geregelte, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Großkarolinenfeld aufnehmen und die dazu relevanten Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell bei der Behörde in Großkarolinenfeld vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Großkarolinenfeld sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege wichtig sein! Das Stadtbüro in Großkarolinenfeld berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Großkarolinenfeld zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.