Standesamt Gemünden a.Main

Anschrift

Standesamt Gemünden a.Main
Postfach 1165
97732 Gemünden a.Main


Mail:
standesamt@gemuenden-a-main.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gemünden a.Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gemuenden-a-main.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gemünden a.Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gemünden a.Main

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Gemünden a.Main geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Gemünden a.Main eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei verschiedene allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Gemünden a.Main die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Arten der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird benötigt bei diverse administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Gemünden a.Main einen Ersatz ersuchen. Dafür werden in der Regel persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gemünden a.Main

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine bewiesene, meistens gerecht erlaubte, festgemachte Begründung eines Beisammenseins von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung bei der Behörde in Gemünden a.Main aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Generell sollten Sie offiziell im Gemünden a.Main erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Amt in Gemünden a.Main berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Gemünden a.Main zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.