Standesamt Bernau a.Chiemsee

Anschrift

Standesamt Bernau a.Chiemsee
Rathausplatz 1
83233 Bernau a.Chiemsee


Mail:
standesamt@bernau-a-chiemsee.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bernau a.Chiemsee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bernau-a-chiemsee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bernau a.Chiemsee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bernau a.Chiemsee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Bernau a.Chiemsee ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bernau a.Chiemsee geboren sind.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können auch die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Bernau a.Chiemsee die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Versionen der Geburtsnachweisen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird eingesetzt für verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Bernau a.Chiemsee eine Duplikaturkunde bitten. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bernau a.Chiemsee

Definition

Eine Hochzeit bildet eine begründete, überwiegend gesetzlich erlaubte, gesicherte Kennzeichung einer Verbindung zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Bernau a.Chiemsee anmelden und die dafür wichtigen Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Standesamt Bernau a.Chiemsee antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Bernau a.Chiemsee antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Bernau a.Chiemsee berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bernau a.Chiemsee schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.