Standesamt Gutenstetten

Anschrift

Standesamt Gutenstetten
Rathausplatz 1
91456 Diespeck


Mail:
standesamt@gutenstetten.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gutenstetten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gutenstetten.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gutenstetten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gutenstetten

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Gutenstetten geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Gutenstetten beantragen.

Anbei mehrere allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Gutenstetten die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Kategorien von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Falls das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Gutenstetten eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gutenstetten

Definition

Eine Trauung beschreibt eine bewiesene, meistens juristisch statthafte, festgemachte Form einer Verbindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Standesamt Gutenstetten erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere holen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Gutenstetten auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Gutenstetten sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Standesamt in Gutenstetten informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Gutenstetten zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.