Standesamt Michelsneukirchen

Anschrift

Standesamt Michelsneukirchen
Marktplatz 1
93167 Falkenstein


Mail:
standesamt@michelsneukirchen.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Michelsneukirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@michelsneukirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Michelsneukirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Michelsneukirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Michelsneukirchen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Michelsneukirchen eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht die Behörde in Michelsneukirchen die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Typen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird bei verschiedene administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Michelsneukirchen einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Michelsneukirchen

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine anerkannte, zumeist zulässig zulässige, verankerte Grundlage eines Beisammenseins mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung beim Standesamt Michelsneukirchen anzeigen und die dazu unerlässlichen Dokumente erhalten. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Michelsneukirchen vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Michelsneukirchen sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Michelsneukirchen informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Michelsneukirchen schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.