Standesamt Burgoberbach

Anschrift

Standesamt Burgoberbach
Ansbacher Straße 24
91595 Burgoberbach


Mail:
standesamt@burgoberbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgoberbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@burgoberbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgoberbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burgoberbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Burgoberbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Burgoberbach geboren sind.

Im Folgenden sind mehrere grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Burgoberbach die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Kategorien der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man beim Standesamt Burgoberbach eine neue Urkunde beantragen. Hierfür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burgoberbach

Definition

Eine Verehelichung definiert eine anerkannte, meistens rechtens statthafte, gefestigte Form eines Verbunds zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Standesamt Burgoberbach erklären und die hierfür erforderlichen Nachweise. erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Burgoberbach auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Burgoberbach sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Burgoberbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Burgoberbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.