Standesamt Bernau a.Chiemsee Geburtsurkunde

Hier finden Sie zentralen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Bernau a.Chiemsee. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Bernau a.Chiemsee gesetzlich die Geburt einer Person in Bernau a.Chiemsee und beinhaltet zentrale Daten wie Namensangabe, Geburtsdatum, Geburtslocation sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Bernau a.Chiemsee

Standesamt Bernau a.Chiemsee
Rathausplatz 1
83233 Bernau a.Chiemsee


Mail:
standesamt@bernau-a-chiemsee.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Bernau a.Chiemsee Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Bernau a.Chiemsee Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bernau a.Chiemsee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bernau-a-chiemsee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bernau a.Chiemsee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bernau a.Chiemsee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Bernau a.Chiemsee
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Bernau a.Chiemsee
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Bernau a.Chiemsee
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Bernau a.Chiemsee

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Bernau a.Chiemseegeborene Personen beim Standesamt Bernau a.Chiemsee zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Generell verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Bernau a.Chiemsee die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Sorten der Geburtsurkunden, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Bernau a.Chiemsee eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bernau a.Chiemsee

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine bewiesene, meistenteils zulässig zugestandene, gefestigte Form einer Beziehung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Bernau a.Chiemsee erklären und die hierfür erforderlichen Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Standesamt Bernau a.Chiemsee auftreten. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht in Bernau a.Chiemsee sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Belege wichtig sein! Ihr Trauamt in Bernau a.Chiemsee klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bernau a.Chiemsee zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.