Standesamt Gaißach Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie vollständige Informationen zur Standesamt Gaißach Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Gaißach gesetzlich die Geburt einer Person in Gaißach und beinhaltet bedeutende Daten wie Vor- und Nachname, Tag der Geburt, Geburtsort sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Gaißach

Standesamt Gaißach
Bahnhofstraße 8
83674 Gaißach


Mail:
standesamt@gaissach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Gaißach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Gaißach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gaißach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gaissach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gaißach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gaißach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Gaißach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Gaißach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Gaißach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Gaißach

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gaißachgeborene Personen beim Standesamt Gaißach zu beantragen.

Im Folgenden sind mehrere allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Gaißach die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedene Versionen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt bei verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Gaißach einen Ersatz ersuchen. Hierfür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gaißach

Definition

Eine Heirat benennt eine bewiesene, überwiegend juristisch statthafte, verankerte Erklärung eines Beisammenseins von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung bei der Behörde in Gaißach aufnehmen und die dafür notwendigen Unterlagen zu erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Gaißach vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Anmeldung der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege relevant sein! Das Stadtbüro in Gaißach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.