Standesamt Bruck i.d.OPf.
Anschrift
Standesamt Bruck i.d.OPf.
Postfach 1165
92432 Bruck i.d.OPf.
Mail: standesamt@bruck-i-d-opf.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bruck i.d.OPf. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@bruck-i-d-opf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bruck i.d.OPf..
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Personenstandsurkunden vom Standesamt Bruck i.d.OPf.
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Bruck i.d.OPf. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Bruck i.d.OPf. eine Geburtsurkunde beantragen.
Im Folgenden sind einige allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Bruck i.d.OPf. das Dokument aus. Es existieren unterschiedliche Versionen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Verwendung
Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt für diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.
Neubestellung
Falls die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Bruck i.d.OPf. eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Bruck i.d.OPf.
Definition
Eine Hochzeit bildet eine dokumentierte, überwiegend juristisch zugestandene, untermauerte Begründung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Bruck i.d.OPf. anmelden und die zu diesem Zweck wichtigen Nachweise. beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Bruck i.d.OPf. vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er den anderen durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Bruck i.d.OPf. ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Bruck i.d.OPf.
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Bruck i.d.OPf. auf Wikipedia.
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