Standesamt Bischofsmais Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie alle Informationen zur Standesamt Bischofsmais Geburtsurkunde. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Bischofsmais Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Bischofsmais und beinhaltet wichtige Daten wie Bezeichnung, Geburtstag, Geburtsort sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Bischofsmais

Standesamt Bischofsmais
Hauptstraße 34
94253 Bischofsmais


Mail:
standesamt@bischofsmais.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Bischofsmais Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Bischofsmais Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bischofsmais vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bischofsmais.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bischofsmais.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bischofsmais

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Bischofsmais
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Bischofsmais
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Bischofsmais
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Bischofsmais

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Bischofsmais geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Bischofsmais eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Bischofsmais die Geburtsurkunde aus. Es gibt variantenreiche Arten der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Bischofsmais einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck werden in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bischofsmais

Definition

Eine Vermählung bildet eine anerkannte, überwiegend zulässig geregelte, belegte Basis eines Beisammenseins mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung bei der Behörde in Bischofsmais erklären und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selbst beim Amt in Bischofsmais auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Standesamt in Bischofsmais beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bischofsmais zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.