Standesamt Burgebrach
Anschrift
Standesamt Burgebrach
Hauptstraße 1-3
96138 Burgebrach
Mail: standesamt@burgebrach.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgebrach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@burgebrach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgebrach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Burgebrach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Burgebrachgeboren wurden, beim Standesamt Burgebrach beantragt werden.
Im Folgenden sind mehrere Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamtsbüro Burgebrach die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Formen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Wenn das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Burgebrach eine neue Urkunde anfordern. Dafür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Burgebrach
Definition
Eine Trauung verdeutlicht eine begründete, vorwiegend rechtlich statthafte, festgemachte Bestätigung einer Bindung mehrerer Individuen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Heirat beim Standesamt in Burgebrach einleiten und die dazu unerlässlichen Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie direkt bei der Behörde in Burgebrach auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können weitere Papiere gefordert sein! Ihr Trauamt in Burgebrach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Burgebrach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Burgebrach
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Burgebrach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Burgebrach.
Wegweiser:
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