Standesamt Gstadt a.Chiemsee

Anschrift

Standesamt Gstadt a.Chiemsee
Gollenshausener Straße 1
83254 Breitbrunn a.Chiemsee


Mail:
standesamt@gstadt-a-chiemsee.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gstadt a.Chiemsee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gstadt-a-chiemsee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gstadt a.Chiemsee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gstadt a.Chiemsee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Gstadt a.Chiemsee geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Gstadt a.Chiemsee beantragen.

Anbei verschiedene generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Amt Gstadt a.Chiemsee das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Versionen der Geburtsdokumenten, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird gebraucht für unterschiedliche administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Gstadt a.Chiemsee eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gstadt a.Chiemsee

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine anerkannte, vorwiegend gesetzlich geregelte, belegte Basis einer Beziehung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Gstadt a.Chiemsee anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu beziehen. Generell sollten Sie direkt im Gstadt a.Chiemsee erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Standesamt in Gstadt a.Chiemsee berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Gstadt a.Chiemsee zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.