Standesamt Schönau a.d.Brend

Anschrift

Standesamt Schönau a.d.Brend
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale


Mail:
standesamt@schoenau-a-d-brend.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönau a.d.Brend vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoenau-a-d-brend.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönau a.d.Brend.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönau a.d.Brend

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Schönau a.d.Brend geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schönau a.d.Brend eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind einige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Schönau a.d.Brend das Dokument aus. Es finden sich verschiedenartige Arten der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt bei mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Sofern das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Schönau a.d.Brend einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönau a.d.Brend

Definition

Eine Verehelichung bildet eine anerkannte, gewöhnlich rechtlich rechtmäßige, gefestigte Form eines Bündnisses beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Standesamt Schönau a.d.Brend anmelden und die hierfür notwendigen Papiere erhalten. Generell sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Schönau a.d.Brend vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Einschreibung der Trauung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Schönau a.d.Brend berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schönau a.d.Brend zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Schönau a.d.Brend

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Schönau a.d.Brend

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Wegweiser:

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