Standesamt Amberg (Oberpfalz) Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie jegliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Amberg (Oberpfalz). Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Amberg (Oberpfalz) formell die Geburt einer Person in Amberg (Oberpfalz) und beinhaltet zentrale Daten wie Name, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Amberg (Oberpfalz)

Standesamt Amberg (Oberpfalz)
Marktplatz 11
92224 Amberg


Mail:
standesamt@amberg.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Amberg (Oberpfalz) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Amberg (Oberpfalz) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Amberg (Oberpfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@amberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Amberg (Oberpfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Amberg (Oberpfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Amberg (Oberpfalz)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Amberg (Oberpfalz)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Amberg (Oberpfalz)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Amberg (Oberpfalz)

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Amberg (Oberpfalz) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Amberg (Oberpfalz) geboren sind.

Anbei ein paar allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt die Behörde in Amberg (Oberpfalz) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Kategorien der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Amberg (Oberpfalz) eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür benötigt man meistens persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Amberg (Oberpfalz)

Definition

Eine Heirat benennt eine bewiesene, gewöhnlich zulässig statthafte, gesicherte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Amberg (Oberpfalz) anmelden und die hierbei erforderlichen Papiere besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich im Amberg (Oberpfalz) auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben vonnöten sein! Das Stadtbüro in Amberg (Oberpfalz) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Amberg (Oberpfalz) schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Amberg (Oberpfalz)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis

Höhe
373 m ü. NHN

Fläche
50,13 km2

Einwohner
41.994 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
838 Einwohner je km2

Postleitzahl
92224

Vorwahl
09621

KFZ Kennzeichen
AM

Gemeindeschlüssel
09 3 61 000

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Amberg (Oberpfalz)

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Wegweiser:

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