Standesamt Oberasbach Geburtsurkunde

Hier finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Oberasbach Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Oberasbach Geburtsurkunde offiziell die Geburt einer Person in Oberasbach und beinhaltet wichtige Daten wie Name, Geburtszeitpunkt, Geburtsstätte sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Oberasbach

Standesamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach


Mail:
standesamt@oberasbach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Oberasbach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Oberasbach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberasbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberasbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberasbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberasbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Oberasbach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Oberasbach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Oberasbach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Oberasbach

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Oberasbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oberasbach geboren sind.

Nachfolgend finden Sie einige wenige grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamtsbüro Oberasbach das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Formen der Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Oberasbach eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberasbach

Definition

Eine Ehe beschreibt eine behördliche, vorwiegend rechtlich rechtmäßige, untermauerte Erklärung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Oberasbach einleiten und die dazu wichtigen Unterlagen zu holen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell im Oberasbach vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Oberasbach antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Standesamt in Oberasbach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Oberasbach schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Oberasbach

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Mittelfranken

Kreis
Fürth

Höhe
314 m ü. NHN

Fläche
12,08 km2

Einwohner
17.749 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1469 Einwohner je km2

Postleitzahl
90522

Vorwahl
0911

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel
09 5 73 122

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Oberasbach

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