Standesamt Oettingen in Bayern
Anschrift
Standesamt Oettingen in Bayern
Schloßstraße 36
86732 Oettingen in Bayern
Mail: standesamt@oettingen.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oettingen in Bayern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@oettingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oettingen in Bayern.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Oettingen in Bayern
Definition
Eine Ehe benennt eine anerkannte, meistens juristisch statthafte, verankerte Erklärung eines Bündnisses von paarigen Einzelnen.
Beschreibung
Die Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Oettingen in Bayern aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente erhalten. Generell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Oettingen in Bayern auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser die andere Person schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Oettingen in Bayern angemeldet werden.
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
- Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Hochzeit augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
Üblicherweise sind folgende Unterlagen abzugeben:
Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können weitere Dokumente gefordert sein! Ihr Amt in Oettingen in Bayern berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Oettingen in Bayern zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Oettingen in Bayern
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Schwaben
Kreis
Donau-Ries
Höhe
419 m ü. NHN
Fläche
34,22 km2
Einwohner
5284 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
154 Einwohner je km2
Postleitzahl
86732
Vorwahl
09082
KFZ Kennzeichen
DON, NÖ
Gemeindeschlüssel
09 7 79 197
Bürgermeister
Thomas Heydecker (SPD)
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Oettingen in Bayern
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Stadtgeschichte
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