Standesamt Obertaufkirchen Geburtsurkunde

Hier finden Sie sämtliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Obertaufkirchen. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Obertaufkirchen verbindlich die Geburt einer Person in Obertaufkirchen und beinhaltet wichtige Daten wie Bezeichnung, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Obertaufkirchen

Standesamt Obertaufkirchen
Am Sportplatz 5
84419 Obertaufkirchen


Mail:
standesamt@obertaufkirchen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Obertaufkirchen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Obertaufkirchen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Obertaufkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@obertaufkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Obertaufkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Obertaufkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Obertaufkirchen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Obertaufkirchen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Obertaufkirchen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Obertaufkirchen

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Obertaufkirchengeborene Personen beim Standesamt Obertaufkirchen zu beantragen.

Im Weiteren sind einige Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Obertaufkirchen das Dokument aus. Es existieren diverse Formen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Obertaufkirchen eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Obertaufkirchen

Definition

Eine Ehe beschreibt eine bewiesene, gewöhnlich gesetzlich rechtmäßige, gestärkte Basis einer Bindung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Amt in Obertaufkirchen einleiten und die hierfür wichtigen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim Amt in Obertaufkirchen antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Obertaufkirchen antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere relevant sein! Das Stadtbüro in Obertaufkirchen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.