Standesamt Aschau a.Inn

Anschrift

Standesamt Aschau a.Inn
Hauptstraße 4
84544 Aschau a.Inn


Mail:
standesamt@aschau-a-inn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aschau a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@aschau-a-inn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aschau a.Inn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Aschau a.Inn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Aschau a.Inngeborene Personen beim Standesamt Aschau a.Inn zu beantragen.

Anbei mehrere allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Aschau a.Inn die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Arten der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht bei diverse administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Aschau a.Inn einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Aschau a.Inn

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, weitgehend zulässig erlaubte, belegte Form eines Verbunds von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Aschau a.Inn erklären und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Aschau a.Inn vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Belege notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Aschau a.Inn ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.