Standesamt Breitenbrunn/Oberpfalz

Anschrift

Standesamt Breitenbrunn/Oberpfalz
Von-Tilly-Straße 7
92363 Breitenbrunn


Mail:
standesamt@breitenbrunn-oberpfalz.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Breitenbrunn/Oberpfalz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@breitenbrunn-oberpfalz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Breitenbrunn/Oberpfalz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Breitenbrunn/Oberpfalz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Breitenbrunn/Oberpfalz ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Breitenbrunn/Oberpfalz geboren sind.

Nachfolgend finden Sie mehrere Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt die Behörde in Breitenbrunn/Oberpfalz das Dokument aus. Es existieren verschiedenartige Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird gebraucht bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Breitenbrunn/Oberpfalz eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Breitenbrunn/Oberpfalz

Definition

Eine Trauung definiert eine dokumentierte, meistenteils gesetzlich legale, festgemachte Bestätigung einer Verbindung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Breitenbrunn/Oberpfalz aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere beschaffen. Generell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Breitenbrunn/Oberpfalz vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Breitenbrunn/Oberpfalz antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Amt in Breitenbrunn/Oberpfalz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Breitenbrunn/Oberpfalz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.