Standesamt Wiesenbronn

Anschrift

Standesamt Wiesenbronn
Schwarzacher Straße 4
97320 Großlangheim


Mail:
standesamt@wiesenbronn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wiesenbronn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wiesenbronn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wiesenbronn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiesenbronn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Wiesenbronn geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Wiesenbronn beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Wiesenbronn die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich diverse Versionen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird eingesetzt zu verschiedene administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Wiesenbronn eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wiesenbronn

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine begründete, meistens rechtlich rechtmäßige, belegte Erklärung einer Beziehung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Amt in Wiesenbronn anmelden und die hierfür unerlässlichen Papiere erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selber im Wiesenbronn vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Wiesenbronn antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente gewünscht sein! Ihr Trauamt in Wiesenbronn klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Wiesenbronn zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.