Standesamt Wald (Oberpfalz) Geburtsurkunde

Hier finden Sie sämtliche Informationen zur Standesamt Wald (Oberpfalz) Geburtsurkunde. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Wald (Oberpfalz) formell die Geburt einer Person in Wald (Oberpfalz) und beinhaltet zentrale Daten wie Namensangabe, Geburtszeitpunkt, Ort der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Wald (Oberpfalz)

Standesamt Wald (Oberpfalz)
Hauptstraße 14
93192 Wald


Mail:
standesamt@wald-oberpfalz.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Wald (Oberpfalz) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Wald (Oberpfalz) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wald (Oberpfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wald-oberpfalz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wald (Oberpfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wald (Oberpfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Wald (Oberpfalz)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Wald (Oberpfalz)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Wald (Oberpfalz)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Wald (Oberpfalz)

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Wald (Oberpfalz) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Wald (Oberpfalz) beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht die Behörde in Wald (Oberpfalz) das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedene Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird eingesetzt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Wald (Oberpfalz) eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wald (Oberpfalz)

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine behördliche, gewöhnlich gerecht geregelte, gesicherte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt Wald (Oberpfalz) einleiten und die dazu relevanten Dokumente beschaffen. Generell müssen Sie selber beim Amt in Wald (Oberpfalz) antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Standesamt in Wald (Oberpfalz) informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Wald (Oberpfalz) zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.