Standesamt Hochstadt a.Main Geburtsurkunde

Hier finden Sie jegliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Hochstadt a.Main. Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Hochstadt a.Main Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Hochstadt a.Main und beinhaltet entscheidende Daten wie Personenname, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Hochstadt a.Main

Standesamt Hochstadt a.Main
Am Flecken 29
96275 Marktzeuln


Mail:
standesamt@hochstadt-a-main.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Hochstadt a.Main Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Hochstadt a.Main Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hochstadt a.Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hochstadt-a-main.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hochstadt a.Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hochstadt a.Main

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Hochstadt a.Main
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Hochstadt a.Main
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Hochstadt a.Main
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Hochstadt a.Main

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Hochstadt a.Maingeborene Personen beim Standesamt Hochstadt a.Main zu beantragen.

Im Folgenden sind einige wenige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamtsbüro Hochstadt a.Main die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Sorten der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird für diverse administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Hochstadt a.Main eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hochstadt a.Main

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine bewiesene, meistenteils juristisch legale, festgemachte Begründung einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung bei der Behörde in Hochstadt a.Main aufnehmen und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Hochstadt a.Main auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Hochstadt a.Main klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hochstadt a.Main zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.