Standesamt Aßling Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Aßling. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Aßling Geburtsurkunde verbindlich die Geburt einer Person in Aßling und beinhaltet entscheidende Daten wie Name, Datum der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Aßling

Standesamt Aßling
Bahnhofstraße 1
85617 Aßling


Mail:
standesamt@assling.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Aßling Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Aßling Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aßling vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@assling.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aßling.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Aßling

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Aßling
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Aßling
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Aßling
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Aßling

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Aßling ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Aßling geboren sind.

Im Weiteren sind ein paar grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Praxis erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Aßling die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet diverse Sorten von Geburtsbescheinigungen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird verwendet für mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Aßling eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Aßling

Definition

Eine Vermählung bildet eine dokumentierte, meistens gerecht legale, gefestigte Begründung einer Vereinigung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat beim Amt in Aßling anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selber im Aßling auftreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Aßling sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Aßling stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Aßling zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.