Standesamt Altenstadt (Bayern) Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie bedeutenden Informationen zur Standesamt Altenstadt (Bayern) Geburtsurkunde. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Altenstadt (Bayern) offiziell die Geburt einer Person in Altenstadt (Bayern) und beinhaltet wichtige Daten wie Vor- und Nachname, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Altenstadt (Bayern)

Standesamt Altenstadt (Bayern)
Marienplatz 2
86972 Altenstadt


Mail:
standesamt@altenstadt.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Altenstadt (Bayern) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Altenstadt (Bayern) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altenstadt (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altenstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altenstadt (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Altenstadt (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Altenstadt (Bayern)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Altenstadt (Bayern)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Altenstadt (Bayern)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Altenstadt (Bayern)

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Altenstadt (Bayern) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Altenstadt (Bayern) geboren sind.

Im Weiteren sind ein paar allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert die Behörde in Altenstadt (Bayern) das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Formen von Geburtsurkunden, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt für verschiedene Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Altenstadt (Bayern) eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Altenstadt (Bayern)

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine bewiesene, meistens rechtens statthafte, untermauerte Grundlage eines Verbunds von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung bei der Behörde in Altenstadt (Bayern) aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Generell sollten Sie offiziell beim Amt in Altenstadt (Bayern) auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Altenstadt (Bayern) sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Amt in Altenstadt (Bayern) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Altenstadt (Bayern) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.