Standesamt Niedertaufkirchen Geburtsurkunde

Hier finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Niedertaufkirchen. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Niedertaufkirchen formell die Geburt einer Person in Niedertaufkirchen und beinhaltet relevante Daten wie Name, Tag der Geburt, Geburtsstätte sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Niedertaufkirchen

Standesamt Niedertaufkirchen
Rohrbach 20
84513 Erharting


Mail:
standesamt@niedertaufkirchen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Niedertaufkirchen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Niedertaufkirchen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niedertaufkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@niedertaufkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niedertaufkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niedertaufkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Niedertaufkirchen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Niedertaufkirchen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Niedertaufkirchen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Niedertaufkirchen

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Niedertaufkirchen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Niedertaufkirchen eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind einige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem können auch die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Niedertaufkirchen das Dokument aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird zu diverse bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Niedertaufkirchen eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür werden meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niedertaufkirchen

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine behördliche, meistenteils gerecht zugestandene, gesicherte Form einer Bindung von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung beim Amt in Niedertaufkirchen einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Niedertaufkirchen auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Niedertaufkirchen antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere gefordert sein! Ihr Standesamt in Niedertaufkirchen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Niedertaufkirchen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.