Standesamt Weilheim i.OB Geburtsurkunde

Hier finden Sie bedeutenden Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Weilheim i.OB. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Weilheim i.OB gesetzlich die Geburt einer Person in Weilheim i.OB und beinhaltet wichtige Daten wie Personenname, Tag der Geburt, Geburtslocation sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Weilheim i.OB

Standesamt Weilheim i.OB

82360 Weilheim i.OB


Mail:
standesamt@weilheim-i-ob.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Weilheim i.OB Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Weilheim i.OB Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weilheim i.OB vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weilheim-i-ob.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weilheim i.OB.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weilheim i.OB

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Weilheim i.OB
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Weilheim i.OB
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Weilheim i.OB
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Weilheim i.OB

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Weilheim i.OB ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Weilheim i.OB geboren sind.

Im Folgenden sind einige generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Weilheim i.OB die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Typen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Weilheim i.OB eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weilheim i.OB

Definition

Eine Heirat beschreibt eine bewiesene, zumeist rechtens geregelte, gesicherte Bestätigung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung bei der Behörde in Weilheim i.OB einleiten und die dafür relevanten Nachweise. besorgen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Weilheim i.OB vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Weilheim i.OB antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen notwendig sein! Ihr Standesamt in Weilheim i.OB klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.